Das Zuhause als Steuersparmodell

So können sich Modernisierer attraktive Zuschüsse sichern.

Klimaschutz beginnt im eigenen Zuhause. Die Dämmung der Außenwände ist ein zentraler Schritt, um dauerhaft Heizkosten zu sparen und gleichzeitig etwas für die Umwelt zu tun. Jetzt wird das energetische Modernisieren nochmals attraktiver – denn der Staat packt mit an. 20 Prozent der Kosten, bis maximal 40.000 Euro, erhalten Hauseigentümer über die Einkommensteuer zurück. Der Steuervorteil wird auf drei Jahre verteilt. Zu den Voraussetzungen zählt, dass es sich um selbst genutzten Wohnraum handelt und dass die Arbeiten von professionellen Fachhandwerkern ausgeführt wurden.

Heizenergie wird teuer – Effizienz lohnt sich Der Gesetzgeber setzt mit dem Klimapaket auf die Strategie „Efficiency first“. Für den Gebäudebereich heißt das: Energie zum Heizen soll so sparsam wie möglich eingesetzt werden. „Zu erreichen ist dies nur mit gut gedämmten Außenwänden“, erklärt Antje Hannig vom Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel (VDPM). Erst wenn die Fassade modernisiert ist, lohnen sich laut Angaben der Expertin weitere Schritte wie der Austausch alter Heizungsanlagen. „Moderne Heiztechnologien wie Wärmepumpen sind überhaupt nur in ausreichend gedämmten Häusern sinnvoll“, merkt Hannig an. Neben der steuerlichen Förderung über drei Jahre profitieren Hauseigentümer damit dauerhaft von der neuen Heiztechnik und der eingesparten Energie. Denn ab 2021 wird schrittweise die CO2-Abgabe für Verbraucher und Unternehmen eingeführt. Das bedeutet: Gas und Öl werden Jahr für Jahr teurer. Umso mehr lohnt sich in finanzieller Hinsicht das energetische Modernisieren – vom Effekt für die Umwelt ganz zu schweigen. Zusätzlich profitieren Hausbesitzer mit gedämmten Außenwänden von einem ganzjährig angenehmeren Raumklima und langfristigen Wertsteigerungen der Immobilie.

Voraussetzungen für den Steuerbonus Welche Voraussetzungen sind im Detail zu erfüllen, wie erfolgt die Beantragung der Steuerrückzahlung? Die wichtigsten und häufigsten Fragen rund um den Steuerbonus beantwortet die Broschüre „Steuern sparen“, die es kostenfrei unter www.vdpm.info zum Download gibt. Als druckfrische Ergänzung steht dort nun auch ein interaktives Formular für die neue „Bescheinigung des Fachunternehmens“ zur Verfügung. Diese vom Bundesfinanzministerium vorgeschriebene Bescheinigung muss der Handwerker ausfüllen, der die Dämmung vorgenommen hat. So wird die fachgerechte Ausführung der Arbeiten bestätigt. Der Hausbesitzer legt die Bescheinigung seinem Finanzamt vor, um die steuerliche Förderung in Anspruch nehmen zu können. Wichtig: Das Ministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass „vom Inhalt, Aufbau und von der Reihenfolge der Angaben nicht abgewichen werden“ darf.

Fotos: djd/VDPM/Fachverband Wärmedämm-Verbundsysteme e.V.

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