Unterstützung für Händler und Gastronomen in schwierigen Zeiten

Die Stadt Riesa wird von Einzelhändlern und Gastronomen bis 31. Dezember 2020 keine Gebühren für bestimmte Sondernutzungen von Außenbereichen erheben. Eine entsprechende Festlegung hat Oberbürgermeister Marco Müller getroffen. Sie gilt rückwirkend ab 1. Januar 2020. Die Vorsitzenden der Fraktionen des Stadtrats hatten dem Oberbürgermeister die Unterstützung des Vorhabens zugesichert.

„Prinzipiell bietet unsere Sondernutzungssatzung bereits eine sehr kulante Regelung zur Nutzung der Außenbereiche vor Einzelhandelsgeschäften“, erklärte Marco Müller. „Die Effekte sind deshalb finanziell überschaubar. Dennoch möchten wir unsere Händler in einer schwierigen Situation auch auf diesem Weg gern unterstützen.“
Die Gebührenfreiheit betrifft die Aufstellung von Warenträgern bis maximal 10 Quadratmeter sowie von bis zu drei Werbeständern je Geschäft auf städtischen Flächen. Sobald Gaststätten wieder öffnen dürfen, wird die Regelung auch für ihre Außenanlagen gelten, wobei 30 Quadratmeter Freischankfläche ohnehin kostenfrei sind. Das Amt für Ordnung und Sicherheit der Stadtverwaltung wird die Händler anschreiben, die aktuell eine Sondernutzung in Anspruch nehmen, um mit ihnen eine Rücküberweisung bereits gezahlter Gebühren für das laufende Jahr zu vereinbaren. Ansprechpartner für Fragen ist Amtsleiter Sebastian Fleck, (Tel. 03525/ 700251, Mail: ordnungsamt@stadt-riesa.de).

Die Festlegung zur Gebührenfreiheit gilt jedoch nicht für sonstige erlaubnisfähige Sondernutzungen nach § 7 der Riesaer Sondernutzungssatzung wie beispielsweise das Aufstellen von Bauzäunen und Gerüsten oder die Lagerung von Material.

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