Folgender Warnhinweis soll in Zukunft gut sichtbar auf den Verpackungen frei verkäuflicher Schmerzmittel aufgedruckt werden: Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben. Und das aus gutem Grund: „Bei einer zu langen Einnahme oder zu hohen Dosierung können die Wirkstoffe mitunter lebensbedrohliche Nebenwirkungen haben“, sagt Dr. Johannes Schenkel, ärztlicher Leiter der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) (www.patientenberatung.de).
„Möglich sind zum Beispiel Leber- und Nierenschäden sowie Magenblutungen.“ Von der Regelung betroffen sind Medikamente, die zur Behandlung leichter bis mäßig starker Schmerzen eingesetzt werden. Sie enthalten zum Beispiel die Wirkstoffe Acetylsalicylsäure (ASS), Paracetamol, Ibuprofen oder Diclofenac.
Eine Studie des Robert-Kochs-Instituts aus dem Jahr 2013 zeigt: In Deutschland verwendet fast jeder zweite Erwachsene innerhalb von vier Wochen mindestens einmal Medikamente gegen Schmerzen, die ohne Rezept in der Apotheke erhältlich sind. In den Packungsbeilagen wird in der Regel empfohlen, die Mittel ohne ärztlichen oder zahnärztlichen Rat nicht länger als vier Tage anzuwenden. Doch nicht allen Anwendern ist diese Empfehlung bekannt. Der Warnhinweis auf der Verpackung soll helfen, dies zu ändern. Für die Hersteller gibt es bei der Regelung eine Übergangsfrist von zwei Jahren. Bis der Warnhinweis auf allen betroffenen Packungen zu lesen ist, kann es daher noch dauern.
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