Das Bad muss geputzt werden, die Wäsche stapelt sich, die Kinder warten auf das Mittagessen: Im Haushalt gibt es immer etwas zu tun. Doch eine Erkrankung oder ein Unfall können dazu führen, dass Betroffene die Aufgaben vorübergehend nicht selbst erledigen können.
„In bestimmten Fällen kümmert sich dann die Krankenkasse um die Bereitstellung einer Haushaltshilfe“, erklärt Heike Morris, juristische Leiterin der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).
Gesetzlich Versicherte, in deren Haushalt ein Kind von unter 12 Jahren oder ein auf Hilfe angewiesenes Kind mit Behinderung lebt, können die Unterstützung zum Beispiel dann in Anspruch nehmen, wenn sie an einer Rehamaßnahme teilnehmen oder ins Krankenhaus müssen. Auch wer keine Kinder hat, kann Hilfe erhalten: „Wenn der Versicherte seinen Haushalt zum Beispiel aufgrund einer schweren Krankheit nicht weiterführen kann, ist Unterstützung für maximal vier Wochen möglich. Das gilt allerdings nur, wenn der Betroffene keinen Pflegegrad zwischen zwei und fünf hat.“
Ein Versicherter hat gegenüber seiner Krankenkasse zudem nur dann einen Anspruch auf Unterstützung, wenn er den Haushalt bislang selbst geführt hat. Es darf bei ihm keine andere Person leben, die diese Aufgaben übernehmen kann. Bei Fragen zum Thema berät die Unabhängige Patientenberatung (UPD) Sie kostenfrei und professionell unter der Nummer 0800 011 77 22 oder unter www.patientenberatung.de.“
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