Sanieren für kluge Rechner

Mit der neuen Bundesförderung wird Energieeffizienz im Eigenheim belohnt.

In weniger als 20 Jahren soll der Gebäudebestand in Deutschland rechnerisch klimaneutral sein. Um die Klimaziele erreichen zu können, muss intensiver saniert werden als noch in den vergangenen Jahren. Der Staat hat dafür Anreize geschaffen: Die neuen, seit 1. Juli 2021 gültigen Förderbedingungen machen das energetische Sanieren im Bestand so attraktiv wie kaum zuvor. Bisherige Programme sind nun in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gebündelt. Einzelmaßnahmen wie eine Wärmedämmung der Fassade werden ebenso gefördert wie eine Komplettsanierung. Hauseigentümer können sich für attraktive Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen entscheiden. Und mit der aktuellen BEG-Überarbeitung ist auch die Neubauförderung in das Programm integriert.

Zuschüsse mit Bonus für Einzelmaßnahmen
Um in den Genuss der Förderung zu kommen, müssen Fachhandwerker die Arbeiten ausführen. In der Regel ist vorgeschrieben, zusätzlich Energieberater einzuschalten. Die Experten können unter anderem die Frage beantworten, welche Fördermöglichkeit sich am besten für die jeweilige Sanierung eignet. Die Suchfunktion etwa unter www.dämmen-lohnt-sich.de hilft dabei, Ansprechpartner aus der Region zu finden, zudem sind hier viele weitere Details rund um die Förderprogramme nachzulesen. Für Einzelmaßnahmen wie eine Wärmedämmung dürften meist BAFA-Direktzuschüsse die erste Wahl sein. Hauseigentümer erhalten so 20 Prozent der förderfähigen Kosten zurück. Wenn der Energieberater vorab einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellt, kommt ein fünfprozentiger Bonus hinzu.

Kredite für umfangreiche Sanierungen nutzen
Für umfangreichere Sanierungen stehen KfW-Kredite mit Tilgungszuschuss und niedrigen Zinssätzen zur Verfügung – zum Beispiel, wenn das Eigenheim auf einen neuen Effizienzstandard gebracht wird. Auch hier locken Extras: Wenn nach der Komplettsanierung mindestens 55 Prozent des Energiebedarfs fürs Heizen und Kühlen mit erneuerbaren Energien abgedeckt werden, steigt der Tilgungszuschuss ebenfalls um fünf Prozent.

Voraussetzungen für eine Förderung
Ganz egal, für welche Option sich Hausbesitzer entscheiden, Voraussetzung für die BEG-Förderung ist, dass die Arbeiten grundsätzlich erst nach der Antragstellung begonnen werden. Wichtig: Bereits der Abschluss eines Vertrages mit einem Fachunternehmen zählt dabei als Beginn. Für die Antragstellung ist eine fachliche Hilfe durch zertifizierte Energieberater vorgeschrieben. Zu ihren Aufgaben zählt es beispielsweise, noch vor dem Antrag eine technische Projektbeschreibung für die BAFA-Förderung oder eine Bestätigung zum Antrag für KfW-Kredite auszustellen.

Fotos: djd/Qualitätsgedämmt/Getty Images/Andrey Popov/yunava1

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