Stau beim Führerschein-Umtausch

Der Lappen muss weg – oder vielmehr: Der alte Führerschein muss in ein Kärtchen umgewandelt werden.

Das bedeutet für die geburtenstarken Jahrgänge des vorigen Jahrhunderts: Sie müssen sich sputen, wenn sie weiter legal Auto fahren wollen. Bis spätestens 19. Januar 2022 etwa brauchen alle Autofahrer der Jahrgänge 1953 bis 1958 einen neuen EU-Führerschein. Angesichts der langen Terminfristen in den überlasteten Straßenverkehrsämtern wird das ein teilweise sportliches Unterfangen. Denn: Insgesamt müssen in Deutschland in den nächsten Jahren 43 Millionen Führerscheine erneuert werden.
Zwar läuft die allgemeine EU-Frist zur Einführung einheitlicher Führerscheine in der EU noch bis 2033, doch um ein Chaos in den Ämtern zu vermeiden, gibt es je nach Alter der Führerscheine und Fahrzeugführer unterschiedliche Fristen. 2023 sind beim Umtausch die geburtenstarken Jahrgänge von 1959 bis 1964 an der Reihe, deren Führerschein vor dem 31.12.1998 ausgestellt wurde. Und das sind die allermeisten, denn wer in den 1980er die Schule absolvierte, der meldete sich anschließend direkt bei der Fahrschule an.
Allerdings sind die Straßenverkehrsämter schlecht auf den Ansturm vorbereitet. So verweisen viele Ämter auf ihren Webseiten auf die letzte Frist im Jahr 2033 und lassen die Leser im Glauben, so lange warten zu können. Auf die unterschiedlichen Fristen nach Jahrgängen weisen viele Behörden gar nicht hin.
Wer mit einem abgelaufenen Führerschein unterwegs ist, zahlt bei einer Verkehrskontrolle ein Knöllchen. Mehrere Millionen Führerscheine müssen deshalb 2022 für die geburtenstarken Jahrgänge umgeschrieben werden, ein Jahr mehr Zeit haben dann die 1965 bis 1970 Geborenen. Die letzte Frist zur Erneuerung der bis 1998 ausgestellte Führerscheine läuft am 19.1.2025 ab – und nicht wie viele glauben 2033!

Foto: andibreit/pixabay.com/mid/ak-o

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