Die steigenden Preise mit einer Inflationsrate im zweistelligen Bereich belasten die Finanzen vieler Haushalte stark. Da liegt es nur nahe, auf die private Altersvorsorge zu blicken und zu überlegen, wie man dort angelegtes Kapital frei bekommt oder die Belastungen senken kann.
Viele Anbieter haben sich darauf spezialisiert, Policen aufzukaufen. So erhält der Versicherte meist ein paar Prozent mehr als bei Kündigung, muss aber immer noch einen Verlust hinnehmen. Bei kurzfristigem Kapitalbedarf ist der Verkauf dennoch die bessere Option.
Bei Kapitalbedarf ist der Widerruf aktuell der Königsweg aus einer laufenden Lebens- oder Rentenversicherung. Aufgrund mangelhafter Widerrufsbelehrungen in den Vertragstexten sind viele Versicherungsverträge auch heute noch anfechtbar. Man nennt dies „ewiges Widerrufsrecht“. Bei einem Widerruf erhält der Kunde – anders als bei einer Kündigung – alle eingezahlten Beiträge ohne Abzug von Maklerprovisionen und Verwaltungskosten zurück und das sogar verzinst.
Ob ein Vertrag betroffen ist, prüft zum Beispiel das Düsseldorfer Verbraucherportal helpcheck gratis und unverbindlich (www.helpcheck.de/geldzurueck) auf Basis Hunderter Urteile: datenbankgestützt und individuell durch spezialisierte Anwälte.
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