Aufstiegs-BAföG für zukünftige Fachkräfte

Mehr Zuschüsse für Teilzeit- und Vollzeitfortbildungen.

Das neue Aufstiegs-BAföG schafft mehr und bessere Möglichkeiten, einen von mehr als 700 Fortbildungsabschlüssen zu erlangen. Gesellen können so leichter zum Meister oder zur Meisterin werden, Fachschulen bilden Erzieherinnen oder Betriebswirte aus.
Zum 1. August dieses Jahres hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (kurz: AFBG) in vielen Bereichen gestärkt. Wer eine Fortbildung in Voll- oder Teilzeit machen möchte, kann auf die Unterstützung von Bund und Ländern bauen. Es werden Zuschüsse zu Prüfungs- und Lehrgangsgebühren sowie bei Vollzeitmaßnahmen eine Unterstützung zum Lebensunterhalt gezahlt.
Das Besondere: Die Zuschüsse müssen teilweise nicht zurückgezahlt werden. Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren steht zum Beispiel ein Höchstbetrag von 15.000 Euro zur Verfügung – und zwar einkommens- und vermögensunabhängig. Die Hälfte dieser Förderung bekommen die Antragsteller seit diesem Jahr als Zuschuss. Der andere Teil kann als zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden.
Wer seine Prüfung besteht, kann sich doppelt freuen: 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen erlassen.
Auch an den Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt sowie an vergleichbaren Arbeiten in anderen Wirtschaftsbereichen beteiligt sich der Staat. Die Hälfte der Kosten bzw. eine Maximalsumme von 2.000 Euro wird finanziert. 50 Prozent dieser Summe werden wieder als Zuschuss ausgezahlt.
Personen, die die Fortbildung in Vollzeit absolvieren, können außerdem umfangreiche Zuschüsse zum Lebensunterhalt beantragen. Seit dem 1. August wird die Unterhaltsförderung vollständig als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Diese Unterhaltsförderung ist abhängig vom Einkommen und Vermögen sowie gegebenenfalls vom Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners.
Die Antragstellung fürs Aufstiegs-BAföG ist zudem so leicht wie noch nie: Alle Formulare können online ausgefüllt werden. Wer persönlich beraten werden möchte, kontaktiert das Förderamt in Wohnortnähe. Mehr Informationen und die entsprechenden Adressen finden Interessierte unter www.aufstiegs-bafög.de. Beraten wird auch telefonisch unter 0800/622 36 34 (kostenfrei, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr).

Fotos: aerogondo/Comeback Images/stock.adobe.com/Shannon Fagan/gettyimages.com/akz-o

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