Pfand ist nicht gleich Mehrweg

Mehrweg-Systeme sind zeitgemäß, aber keineswegs neu: Der Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie (VdF) beispielsweise startete mit seinem verbandseigenen Mehrweg-Pool-System für Fruchtsaft & Co (www.fruchtsaft.de). schon vor fast 50 Jahren. Trotzdem ist für viele Verbraucherinnen und Verbraucher noch nicht immer klar, wo die Unterschiede liegen zwischen Einweg, Mehrweg, Pfand oder Pfand-Pool-System.
Wer Leergut zurückbringt, bekommt den Pfandbetrag erstattet. Die Höhe des Pfandbetrages gibt den Verbrauchern den Hinweis darauf, ob es sich um ein Einweg- oder Mehrweggebinde handelt: Getränkedosen und Einweg-Flaschen aus Kunststoff werden mit 25 Cent bepfandet. Die so bepfandeten Einweggebinde werden dem Recycling zugeführt.
Das Glas-Mehrweg-Pfand für Fruchtsäfte und -nektare beträgt für alle Gebindegrößen, also für die 1,0 Liter, 0,7 Liter und 0,2 Liter Mehrweg-Flaschen, jeweils 15 Cent. Der Mehrweg-Kasten wird mit 1,50 EUR bepfandet.
Die Kennzeichnung von Mehrweg-Flaschen ist gesetzlich nicht durch ein bestimmtes Symbol vorgeschrieben. Das Mehrweg-System lässt sich dennoch gut erkennen. Die Glasflaschen haben die Prägung „VdF Mehrweg“ und die Kästen sind beschriftet mit VdF.

Fotos: VdF/spp-o

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