Im Alltagsgeschehen geraten wichtige Vorsorge-themen für die Familie leicht aus dem Blick.
Dazu zählt auch die Sorgerechtsverfügung für die eigenen Kinder. Eine kürzlich durchgeführte Vorsorgestudie zeigt, dass vielen Menschen das Bewusstsein dafür fehlt, dass der eigene Tod ein Risiko für Familie und Kinder darstellt.
In der aktuellen von YouGov durchgeführten DELA-Vorsorgestudie geben lediglich 25 Prozent der 1.034 Befragten an, die Sorgerechtsverfügung als Vorsorgedokument zu kennen. Und nur fünf Prozent haben für den Ernstfall eine Sorgerechtsverfügung verfasst. Dabei können Eltern mit einer Sorgerechtsverfügung gemeinsam oder als alleinerziehender Elternteil festlegen, wer für die eigenen Kinder sorgen soll, wenn ihnen selbst etwas zustößt (www.dela.de). „Auch wenn die Entscheidung über das Sorgerecht immer beim Familiengericht liegt, können Eltern mithilfe einer Sorgerechtsverfügung eine Empfehlung für eine bestimmte Person aussprechen, die das Sorgerecht im Ernstfall erhalten soll. Auf diese Weise können Eltern präventiv sicherstellen, dass ihre Kinder in die Hände von Menschen kommen, denen sie vertrauen und die ihre Werte teilen“, erklärt Vorsorgeexperte Daniel Pytiak von DELA Lebensversicherungen in Deutschland und weist darauf hin: „Anders als vielfach angenommen, fällt das Sorgerecht nicht automatisch den Großeltern oder den eigenen Geschwistern zu.“
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