Corona hat grundlegende Fragen noch einmal vor Augen geführt: Was passiert eigentlich mit mir, wenn ich so krank bin, dass ich nicht mehr eigenständig entscheiden kann? Wer bestimmt dann an meiner Stelle und wie weiß der- oder diejenige, was ich möchte? Wer hier nicht vorgesorgt hat, dem kann es passieren, dass ein gesetzlicher Vertreter bestimmt wird. Das kann ein naher Angehöriger, aber auch ein von der Behörde einberufener Vertreter sein. Vorgestaltete Formulare helfen dabei, keine wichtigen Angaben zu vergessen und Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Patientenverfügung: Hierin wird festgelegt, welche medizinische Behandlung sich Betroffene in bestimmten Lebens- und Behandlungssituationen wünschen. Es ist wichtig, die eigenen Wünsche so konkret wie möglich festzuhalten.
Vorsorgevollmacht: In der Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson festgelegt. Diese ist dann die rechtswirksame Vertretung des Verfassers, wenn dieser nicht mehr eigenständig entscheiden kann.
Betreuungsverfügung: Wer permanent auf Hilfe angewiesen ist, der freut sich über die Zuwendung einer geschätzten Person. In einer Betreuungsverfügung kann festgelegt werden, wer sich kümmern soll und wer hingegen auf keinen Fall.
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Foto: Avery Zweckform/spp-o