Kurzarbeitergeld und Co.: Viele Bürger müssen 2021 eine Steuererklärung abgeben.
Mehrere Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben 2020 Kurzarbeitergeld bezogen oder sogar ihren Job verloren.
Was viele von ihnen nicht wissen: Wer in einem Jahr mehr als 410 Euro Lohnersatzleistungen vom Staat erhalten hat, ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Sie muss bis 1. November 2021 beim Finanzamt eingetroffen sein. Für die Betroffenen gibt es aber Unterstützung. Wer erstmals eine Steuererklärung abgeben muss, kann etwa die Software „Steuersparerklärung 2021 Kurzarbeit“ auf www.steuertipps.de/kug frei herunterladen und nutzen.
Die User müssen dafür nur Namen und E-Mail-Adresse angeben. Das Programm ist zum Download für PC und Mac erhältlich. Es führt im Frage-Antwort-Stil durch die Steuererklärung und findet automatisch Steuererleichterungen.
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