Weiterbilden & Bürgergeld aufstocken

Für Bürgergeld-Empfänger gibt es ab 1. Juli 2023 neue Förderprogramme.

Der Wunsch nach einer beruflichen Neuorientierung kann verschiedene Ursachen haben: Manche können ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben. Andere haben ihre Arbeit verloren und suchen einen sicheren und zukunftsträchtigen Job. Weiterbildungen oder Umschulungen können die ideale Möglichkeit sein, sich beruflich neu zu orientieren. Ab dem 1. Juli 2023 gibt es dabei für Bürgergeld-Empfängerinnen und -empfänger neue Fördermöglichkeiten. Das sollte man dazu wissen:

1. Das Weiterbildungsgeld Bürgergeld-Empfänger erhalten ab 1. Juli ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro, wenn sie an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung teilnehmen. „Dieses Weiterbildungsgeld wird auch an Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgezahlt, deren berufsabschlussbezogene Weiterbildung schon vor dem 1. Juli 2023 begonnen hat“, erklärt Katja Andreae vom IBB Institut für Berufliche Bildung. Wichtig: Das Weiterbildungsgeld wird nur für die Teilnahme an berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen gezahlt. „Darunter versteht man Maßnahmen, die auf den nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses vorbereiten und gegebenenfalls auf bereits vorhandenen Kompetenzen aufbauen“, erläutert Katja Andreae. Die 150 Euro Weiterbildungsgeld gibt es anrechnungsfrei und zusätzlich zum Regelbedarf der Bürgergeld-Empfänger. „Eine Umschulung in Vollzeit dauert üblicherweise 24 Monate, das wären dann 3.600 Euro Weiterbildungsgeld zusätzlich zum Bürgergeld“, rechnet Andreae vor. Über die Auszahlung des Weiterbildungsgeldes entscheidet die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter.

2. Der Bürgergeld-Bonus Einen Bürgergeld-Bonus von monatlich 75 Euro erhalten ab dem 1. Juli diejenigen Bürgergeld-Empfängerinnen und -empfänger, die eine Maßnahme besuchen, die langfristig ihre Jobchancen verbessert. „Auch diese 75 Euro gibt es anrechnungsfrei und zusätzlich zum Regelbedarf – im Gegensatz zum Weiterbildungsgeld bekommt man das Geld auch für Weiterbildungsmaßnahmen ohne Berufsabschluss. Die Weiterbildung muss aber mindestens acht Wochen dauern“, so Katja Andreae. Auch über die Auszahlung des Bonus entscheidet die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter.

3. Infos zu Fördermöglichkeiten und passenden Kursen Über alle Fördermöglichkeiten und die Wahl eines passenden Kurses kann man sich etwa unter www.ibb.com/foerderung oder im persönlichen Gespräch unter 0800 7050000 informieren. Mit über 1.000 Kursangeboten und mehr als 1.000 Schulungsstandorten zählt das Institut zu den größten privaten Bildungsanbietern in Deutschland. Mit Zustimmung des Kostenträgers sind auch Schulungen im Homeoffice möglich.

Foto: DJD/IBB/fizkes – stock.adobe.com

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