…mit den neuen, von den Krankenkassen anerkannten Yogakursen von Yoga by Karen.
Die neue Yogaschule befindet sich in ruhiger Lage im ersten Stock eines Ferienhofes in Strehla OT Oppitzsch. Hier erwartet dich ein gemütlicher Raum, ausgestattet mit Allem, was du für deine Praxis brauchst.
Kurse für alle Bedürfnisse Egal ob Anfänger, Menschen mit Bewegungseinschränkungen oder erfahrene Yogis – hier findest du deinen passenden Kurs: Hatha-Yoga für Anfänger und Fortgeschrittene, Morgen-Yoga, Stuhl-Yoga (bei Bewegungseinschränkungen), Yoga und Krebs oder Aerial-Yoga (Yoga im Tuch).
Yoga ist für Alle da Wenn du denkst, Yoga ist nichts für dich oder du bist nicht beweglich genug, wirst du hier fündig. Bei Yoga by Karen stehen deine individuellen Bedürfnisse und dein Tempo im Vordergrund. Es gibt keine Perfektion – nur deinen eigenen Weg zu mehr Wohlbefinden, Entspannung und Lebensfreude.
Warum Yoga? Yoga stärkt deine Muskulatur, verbessert die Beweglichkeit und hilft dir, Stress abzubauen. Es fördert die Entspannung und bringt Körper und Geist in Einklang. Nicht umsonst werden die Kurse von den Krankenkassen gefördert.
Über die Lehrerin: Karen Reichert lebt und praktiziert Yoga seit 2006 und läßt ihre Erfahrungen aus Rehabilitation und Prävention in ihre Kurse einfließen. Ihr Ziel: Yoga für Jeden zugänglich zu machen. Melde dich gern für eine Probestunde an und finde heraus, wie Yoga deinen Alltag bereichern kann.
Weitere Informationen / Anmeldung (ab 06.01.2025) unter:
Karen Reichert, ärztl. gepr. Yogalehrerin, Altoppitzscher Str. 14a, 01616 Strehla OT Oppitzsch
Handy 0151 / 14142991, karenreichert@gmx.de
+++ Gewinnspiel +++ Gewinnspiel +++ Gewinnspiel +++
Wir verlosen unter allen Teilnehmern 1 x 1 „Schnupper-Stunde“.
Mitmachen ist denkbar einfach: Schicken Sie eine E-Mail mit dem Betreff „Yoga“ sowie Ihre Kontaktdaten an: gewinnspiel (at) elbgefluester.de oder senden Sie eine Postkarte mit dem Stichwort „Yoga“ an Elbgeflüster, Goethestr. 81, 01587 Riesa. Bitte Ihre Telefonnummer nicht vergessen. Einsendeschluss: 15.01.25. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.